Willkommen bei der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
Damit Sie einen Schlichtungsantrag einreichen können, müssen Sie das zur Verfügung gestellte Online-Formular vollständig ausfüllen. Klicken Sie zu diesem Zweck auf das Feld "Neuer Schlichtungsantrag".
Wenn Sie den Schlichtungsantrag bereits eingereicht haben und Ihre elektronische Akte einsehen wollen, so klicken Sie zu diesem Zweck auf das Feld "Login".
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